Kostenfreies telefonisches Vorgespräch:
Gerne biete ich Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Telefongespräch an, in dem ich mir 15 Minuten Zeit nehme, damit Sie Ihr Anliegen schildern und erste Fragen klären können. Sie gewinnen einen Eindruck von meiner Arbeitsweise und können prüfen, ob eine Zusammenarbeit für Sie passend ist.
Wenn Sie Interesse haben, vereinbaren Sie einfach online einen Termin – ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen.
Ersttermin/Neuaufnahme:
Der erste Termin bildet die Grundlage für unsere weitere Zusammenarbeit und nimmt in der Regel etwa 1,5 Stunden in Anspruch. In dieser Zeit nehme ich mir bewusst viel Raum, um Ihre gesundheitliche Situation umfassend kennenzulernen. Zu Beginn sprechen wir über Ihre aktuellen Beschwerden, bisherige Diagnosen sowie über Lebensgewohnheiten, die für Ihr Wohlbefinden eine Rolle spielen können. Anschließend erfolgen einige diagnostische Voruntersuchungen zum Teil mit computergestützten Analysen, die zusätzliche Hinweise auf mögliche Belastungen oder Funktionsstörungen liefern können. Ziel ist es, ein möglichst ganzheitliches Bild Ihrer individuellen Situation zu erhalten. Die erhobenen Informationen bieten die Grundlage für die weitere Diagnostik und einen individuell angepassten Therapieplan.
Zweittermin:
Beim zweiten Termin besprechen wir Ihre aktuellen Befunde, den von mir für Sie erstellten Therapieplan und weitere Empfehlungen.
Folgetermine:
Bis zum Erreichen Ihrer Wünsche finden etwa alle 4 Wochen Folgetermine statt.
Behandlungshonorar:
Pro 60 Minuten berechne ich 100 Euro, die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Rhytmus.
- Ersttermin ca. 90 Minuten: 150 Euro
- Zweittermin 60 Minuten: 100 Euro
- Folgetermine 30 – 60 Minuten: 50 bis 100 Euro
- Umfangreiche Vital- und Stoffwechselanalysen aus dem Blut in der Regel mit 44 bis 80 Blutwerten: 250 bis 490 Euro
- Individueller Ernährungsplan gesund & aktiv: 95 Euro
- Biomesotherapie pro Segment (z.B. ein Knie): 45 Euro plus zu verabreichende Medikamente
- Bioresonanztherapie: 100 Euro
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten leider nicht. Für Zusatz- oder Privatversicherungen erfolgt die Rechnungsstellung nach GebüH, der Erstattungsbetrag ist abhängig vom Leistungsumfang Ihres Versicherungsvertrages.